Ablauf
Damit Sie sich gut aufgehoben fühlen, folgt die Behandlung einem klaren und transparenten Prozess:
• Ankommen & Kennenlernen: Im Erstgespräch klären wir Ihre Anliegen und besprechen, wie die Behandlung Sie bestmöglich unterstützen kann.
• Verstehen: bei Bedarf erfolgt eine sorgfältige diagnostische Einschätzung -dadurch erkennen wir Belastungen, Muster und vorhandene Stärken.
• Ziele festlegen: Gemeinsam formulieren wir realistische und motivierende Ziele für den therapeutischen Weg.
• Aktive Unterstützung: Mit Gesprächen, Übungen und gezielten Interventionen arbeiten wir Schritt für Schritt an Veränderung und Entlastung.
• Alltag stärken: Sie integrieren das Gelernte in Ihren Alltag – begleitet von regelmäßigen Reflexionen und Fortschrittschecks.
• Runder Abschluss: Am Ende ziehen wir gemeinsam Bilanz und halten fest, was Sie für Ihren weiteren Weg mitnehmen.
Kosten
Die Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten und kostet 105€ pro Einheit. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
Unterstützung durch Ihre Sozialversicherung – Kostenzuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung
Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt. Viele Sozialversicherungsträger unterstützen Sie daher mit einem Kostenzuschuss zu klinisch-psychologischen Behandlungen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt.
Damit Sie diese finanzielle Unterstützung erhalten können, ist vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung notwendig. Die Bestätigung darüber reichen Sie anschließend gemeinsam mit den Honorarnoten bei Ihrer Sozialversicherung ein. Nach einer ärztlichen Untersuchung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen.
Wie viel wird rückerstattet?
Die Zuschusshöhe hängt vom jeweiligen Versicherungsträger ab. Aktuelle Richtwerte:
-
ÖGK: rund 33,70 €
-
SVS: etwa 45,00 €
-
BVAEB: ca. 46,60 €
Für Ihre persönliche Situation und die genauen Zuschussmöglichkeiten erhalten Sie die besten Informationen direkt bei Ihrer Sozialversicherung.